Home

Navigation

Suche

Inhalt

Schulordnung

Leitgedanke

Ein vertrauensvolles und respektvolles Zusammenwirken zwischen den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten sowie dem Schulpersonal bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Erziehungs- und Bildungsauftrag. 
Die Grundschule an der Geißenweide ist ein Ort, an dem sich alle, die hier lernen und arbeiten, wohlfühlen sollen. 
Um dies zu erreichen, müssen wir aufeinander Rücksicht nehmen, Verantwortung für unser Handeln übernehmen und uns an vereinbarte Regeln halten.  


Tagesablauf

Vor dem Unterricht
Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist ab 07.15 Uhr gestattet. Das Schulgebäude öffnet um 07.30 Uhr. 

Früh- und Späthort
Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Hortvertrag werden bei Bedarf im Frühhort von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und im Späthort von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr betreut.

Unterrichts- und Pausenzeiten
Die kleinen Pausen werden im Raum verbracht und genutzt, um sich auf den Unterricht vorzubereiten oder zu erholen. 
Zu Beginn der Hofpause gehen alle Schülerinnen und Schüler zügig auf den Hof. Klasse 1 bis 3 steht der Spielplatz unter Aufsicht eines Lehrers oder Erziehers zur Verfügung, Klasse 4, 5 und 6 dürfen nach Absprache mit den Klassenlehrern mit einem Softball auf dem Bolzplatz spielen. 
Nach Beendigung der Hofpause gehen alle zügig in ihre Räume zurück. Mögliche Raumwechsel finden jetzt statt. 
Beim Abklingeln bleiben alle in ihren Räumen. Erst zum regulären Ende der Hofpause findet ein Raum- bzw. Lehrerwechsel statt. 
Die Schließfächer sind nur vor und nach dem Unterrichtstag sowie zum Ende der Hofpausen zu nutzen.

Nach dem Unterricht
Das Schulgelände wird nach dem Unterricht bzw. nach der Verabschiedung aus dem eFöB (Hort) zügig verlassen. 


Miteinander

Ich verhalte mich Erwachsenen und Kindern gegenüber so, wie ich selbst behandelt werden möchte. 
Ich bin freundlich und höflich zu allen. 
Ich achte auf das Eigentum anderer und nutze es nur mit Erlaubnis. 
Ich füge niemandem seelischen oder körperlichen Schaden zu.  
Ich nutze keine körperliche oder verbale Gewalt. 


Konfliktlösung

Ich löse Streit mit Worten. Wenn ich keine Worte finde oder in Situationen bin, die mich verunsichern, hole ich mir Hilfe. 
Ich nutze die Stopp-Regel und halte mich selbst daran. 


Ordnung und Sauberkeit

Im Klassenraum
Ich halte meinen Arbeitsplatz sauber und ordentlich. 
Ich schmeiße Müll in den dafür vorgesehenen Mülleimer  (Blau -> Papier, Gelb -> Restmüll). 
Ich hänge meine Jacke an den Haken.

Im Schulgebäude
Ich halte die Wände und Böden auf den Fluren sauber und müllfrei. 
Ich gehe in den kleinen Pausen oder vor oder nach der Hofpause auf die Toilette. Dabei halte ich die Toilette und das Waschbecken in einem sauberen Zustand. 
Ich wasche meine Hände nach dem Toilettengang und verschwende kein Papier.

Auf dem Schulgelände
Ich schmeiße keinen Müll auf den Boden.
Ich reiße keine Pflanzen oder Blätter aus.
Ich betrete nicht die Beete.

Im Speiseraum
Wir essen in Ruhe und mit Besteck. 
Nach dem Essen werden die Tische ordentlich abgewischt und die Stühle an den Tisch gestellt. 
Es wird kein Essen mit aus dem Speiseraum genommen. 

Was ich beschmutze oder beschädige, säubere oder ersetze ich. 


Umgang mit elektronischen Geräten

Die Erziehung zu einem sinnvollen, verantwortungsbewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien ist sowohl Auftrag der Eltern als auch der Schule.
Bringen Schülerinnen und Schüler eigene Mobiltelefone oder andere elektronische (Kommunikations-)Geräte mit in die Schule, müssen diese bei Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet sein. Auf Anweisung einer Lehrperson, eines Erziehers oder einer Erzieherin dürfen die Geräte bei Bedarf zeitweise zu unterrichtlichen und/ oder medienpädagogischen Zwecken eingeschaltet und verwendet werden, wobei jeweils vorher informiert wird, welche Anwendungen genutzt werden sollen bzw. dürfen. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich an die Vorgaben halten. Von vornherein ausgenommen sind Anwendungen, die keine entsprechende Altersfreigabe haben.
Die allgemeinen Datenschutzrichtlinien müssen auch von den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden. Hierzu muss jeweils vorher eine Belehrung erfolgen. Keine Schülerin und kein Schüler ist verpflichtet, zu schulischen Zwecken ein Mobiltelefon mit in die Schule zu bringen und kann auch nicht dazu verpflichtet werden. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot.
Die Schule übernimmt bei Beschädigung oder Verlust keine Haftung. Diese Regelungen gelten auch für die Hortbetreuung in den Ferien.

Nutzung der Schließfächer

Um Unterrichtsstörungen zu vermeiden, nutze ich die Schließfächer nur in den folgenden Zeiten:
  • 07:30 bis 7:45 Uhr vor Unterrichtsbeginn.
  • Auf dem Rückweg von der Hofpause zum Klassen- oder Fachraum.
  • Nach Unterrichtsschluss, bevor ich nach Hause gehe.
  • Wenn ich in der Schule nach der letzten Stunde Mittag esse, dann nutze ich das Schließfach erst im Anschluss daran.
In besonderen und begründeten Ausnahmefällen darf ich, wenn mein Lehrer oder meine Lehrerin mir die Erlaubnis erteilt, auch zu anderen Zeiten mein
Schließfach aufsuchen. In dem Fall beeile ich mich und achte auf Ruhe.
Allgemein gilt: Ich nutze mein Schließfach vor Unterrichtsbeginn und in den Hofpausen immer so, dass ich pünktlich mit allen benötigten Materialien an
meinem Platz und unterrichtsbereit bin. Außerdem achte ich in der zweiten Hofpause und nach Unterrichtsschluss bei der Benutzung meines
Schließfaches besonders auf Ruhe, da einige Klassen noch Unterricht haben könnten.
Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag den eFöB besuchen, nutzen das Schließfach in Absprache mit der Erzieherin oder dem Erzieher.

Hinweis: die Schulordnung zum herunterladen gibt es  hier.
Mitglied im Berliner Schulnetz - unterstützt von der Berliner Sparkasse
Zum Seitenanfang springen